HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Kooperationen


Kontext: "Kooperationen."


Regeln für und in Kooperationen.

Kooperationen erfolgen freiwillig. Sie werden zwischen den kooperierenden Personen und dem Autor Heinrich Keßler direkt vereinbart. Organisationen werden durch die gesetzlichen Vertreter oder Personen vertreten, die von der Organisation bevollmächtigt sind, Kooperationsvereinbarungen abzuschließen.

Personen und Organisationen haben nachzuweisen, was sie für eine Kooperation bereit und fähig macht.

Die vereinbarten Kooperationen werden in diesem Kontext veröffentlicht.

Kooperationen können jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung werden die Verweise auf die Kooperation in diesem Kontext unverzüglich gelöscht. In der Regel dauert es einige Zeit, bis im Internet und den sonstigen Verbreitungsmedien die Verweise gelöscht sind.

Rechtzeitige Kündigungen sind insbesondere in jenen Fällen erwünscht, in welchen die Interessen, Grundlagen oder die Passung zur eigenen weiteren Entwicklung erlischt oder weggefallen ist.

Die zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden wechselseitigen anerkannten offenen Rechnungen für laufende Leistungen werden mit der Kündigung fällig. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

Abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall im Kooperationsvertrag möglich.